Gefahrgutbeauftragte

Gefahrgutbeauftragter im Umweltschutz für Ihr Unternehmen in Sachsen

Gefahrgut wird auf verschiedenen Verkehrsträgern transportiert. Dabei sind teilweise sehr komplexe internationale Regelungen, aus Recht und Technik, zu beachten. Die Regelsetzer geben die Verantwortung an die Kontrollbehörden, die damit zum Teil auch überfordert sind. Der Leidtragende ist der Unternehmer, den wir aus diesem Grund als Gefahrgutbeauftragter in Sachsen unterstützen.

Als Gefahrgutbeauftragter in Sachsen sind unsere Aufgaben und Leistungen folgende für Sie:

— Beratung des Unternehmens bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit Gefahrgutbeförderung

— Erarbeitung optimaler Konzepte für das betriebliche  Gefahrgut-Management

— Überprüfung hinsichtlich ausreichender Schulung der betreffenden Arbeitnehmer, Erstellen von Schulungs- und Fortbildungsanforderungen

— Einführung geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung des Auftretens von Unfällen und Zwischenfällen und Durchführung von Schulungen

— Prüfen von Klassifizierung, Verpackungs-, Beförderungs- und Lagerungsbedingungen

— Erstellen notwendiger Dokumente (z.B. Beförderungspapiere, Unfallberichte, Jahresberichte) und ausführlicher Arbeitsanleitungen und Anweisungen (z. B. für Verladen und Entladen)

Gefährliche Güter: Grundlagen der Sicherheit

Verstehen Sie, was gefährliche Güter sind und welche Anforderungen an das Management dieser Güter gestellt werden?

Was sind Gefahrgüter?

Gefahrgüter sind Stoffe, die ätzend, entzündlich, brennbar, explosiv, oxidierend oder wasserreaktiv sind oder andere gefährliche Eigenschaften haben. Gefährliche Güter können Explosionen oder Brände, schwere Verletzungen, Tod und großflächige Schäden verursachen.

Beispiele für gängige Gefahrgüter sind:

  • brennbare Flüssigkeiten (Benzin, Kerosin, Terpentin, brennbare Farben etc.)
  • ätzende Stoffe (Salzsäure)
  • brennbare Gase (Flüssiggas)
  • nicht brennbare, ungiftige Gase (CO2)
  • Asbest
  • Sprengstoffe

Gefährliche Güter, gefährliche Stoffe – was ist der Unterschied?

Gefahrgut und Gefahrstoffe fallen unter unterschiedliche Gesetze. Manche Stoffe sind sowohl Gefahrstoffe als auch Gefahrgut. Es gelten beide Gesetze. Bei manchen Aufgaben reicht die Einhaltung des einen Regelwerks aus, um die Einhaltung des anderen zu gewährleisten.

Lagerung und Handhabung von Gefahrgut

Das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter legt die gesetzlichen Pflichten für Hersteller und Lieferanten sowie für Nutzer von Arbeitsplätzen fest, an denen gefährliche Güter gelagert oder gehandhabt werden. Der Verhaltenskodex für die Lagerung und Handhabung von Gefahrgütern bietet praktische Informationen zur Einhaltung der Vorschriften.

Gibt es gefährliche Güter an Ihrem Arbeitsplatz?

Als Betreiber ist Ihr erster Schritt, alle gefährlichen Güter zu identifizieren, die in Ihrem Betrieb gelagert und gehandhabt werden. Das schließt alle Gefahrgüter ein, die während eines Herstellungsprozesses entstehen.

Hersteller und Lieferanten müssen Ihnen ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) mit gefährlichen Gütern zur Verfügung stellen. Außerdem müssen Verpackungskennzeichnungen und Angaben zur Klasse oder Gefahrenklasse vorhanden sein. Diese helfen Ihnen zu erkennen, was in einem Produkt enthalten ist, welche Vorsichtsmaßnahmen bei der Verwendung zu beachten sind und welche Anforderungen an die sichere Lagerung und Handhabung in Sachsen gestellt werden.

Risikomanagement

Sie müssen die Gefahren, die mit den gefährlichen Gütern in Ihrem Betrieb verbunden sind, identifizieren, die Risiken, falls erforderlich, bewerten und Risikokontrollen durch einen Gefahrgutbeauftragten in Sachsen durchführen.

Lagerung bestimmter Mengen an gefährlichen Gütern

Sie können uns benachrichtigen, wenn an Ihrem Arbeitsplatz Mengen an gefährlichen Gütern gelagert oder gehandhabt werden, die über die relevanten Mengen hinausgehen. Wir sorgen für eine rechtssichere und kompetente Absicherung mit unseren Partnern.

Industriestandorte, die große Mengen an gefährlichen Chemikalien und Gefahrgütern lagern, handhaben oder verarbeiten, können gemäß als Einrichtungen mit großen Gefahren gelten.

Transport von gefährlichen Gütern

Sie benötigen eine Lizenz, um gefährliche Güter in Mengen oberhalb festgelegter Grenzwerte zu transportieren.

Das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter regelt den Transport von Gefahrgütern sowie die Sicherheitsanforderungen für den Transport von Gefahrgut auf der Straße oder Schiene.

Lagerung von Chemikalien

Schwerwiegende Unfälle mit gefährlichen Chemikalien stellen eine erhebliche Gefahr für Mensch und Umwelt dar. Als Chemikalienlager bieten Sie Schutz, indem Sie diese Risiken ausschalten.

Durch die Implementierung von Verfahren und Anweisungen für den sicheren Betrieb, die Berücksichtigung verfügbarer Informationen über bewährte Praktiken zur Überwachung und Kontrolle, die Beratung zum Brandschutz, die Trennung von Chemikalien, können wir Ihnen helfen, das Risiko der Chemikalienlagerung zu reduzieren. Durch Auditierung und gute Beratung können unsere Gefahrgutbeauftragten in Sachsen Sie bei einer sicheren Chemikalienlagerung unterstützen.

Brandsicherheit

Gefahrgutbeauftragte in Sachsen sind Spezialisten im Bereich Brandschutz und können Sie beraten, wo Sie es brauchen. Zu den Brandschutzmaßnahmen gehören diejenigen, die beim Bau eines Gebäudes geplant oder in bereits bestehenden Gebäuden umgesetzt werden, sowie diejenigen Maßnahmen, die den Bewohnern des Gebäudes beigebracht werden.

Feuer kann kontrolliert oder gelöscht werden, entweder manuell (Brandbekämpfung) oder automatisch. Zu den manuellen Mitteln gehört die Verwendung eines Feuerlöschers oder einer Standrohranlage. Automatische Mittel können eine Sprinkleranlage, ein gasförmiges Reinigungsmittel oder ein Löschschaumsystem umfassen. Eine Sprinkleranlage ist ein Beispiel für eine aktive Brandschutzmaßnahme und wird eingesetzt, um die Entwicklung und die Auswirkungen eines Brandes nach dessen Ausbruch zu begrenzen.

Gefährliche Güter mit hohem Risiko

Zu den gefährlichen Gütern mit hohem Risiko gehören Ammoniumnitratarten, die zur Herstellung von Düngemitteln verwendet werden. Sie werden oft im Bergbau, in Steinbrüchen und in der Landwirtschaft verwendet.

Sie benötigen eine Lizenz, wenn Sie Güter mit hohem Risiko importieren, exportieren, herstellen, lagern, verkaufen, liefern, verwenden, handhaben, übertragen, transportieren oder entsorgen. Sie benötigen auch eine Genehmigung, wenn Sie Güter mit hohem Risiko unbeaufsichtigt handhaben.

Die Anforderungen für die Verwendung von Gütern mit hohem Risiko sind ebenfalls im Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter geregelt.

Die meisten Gefahrgutbeauftragten werden auch feststellen, dass von ihnen ein breites Spektrum an Kenntnissen über Geschäftsbereiche verlangt wird, die nicht direkt mit dem Transport von Gefahrgütern zu tun haben; oder sie wissen, wo sie Antworten auf Fragen finden, die nicht in ihren direkten Aufgabenbereich fallen. Dazu gehören unter anderem:

  • Allgemeine Gesundheit und Sicherheit
  • Technik
  • Auswahl der Ausrüstung
  • Handhabung von Ausrüstung
  • Reaktion auf Vorfälle
  • Lagerung

Ein Gefahrgutbeauftragter hilft Ihnen unmittelbar bei all Ihren Herausforderungen mit gefährlichen Gütern. Wir unterstützen Sie gerne bei der Beauftragung eines Gefahrgutbeauftragten in Sachsen.

t+e engineering GmbH

Nauweg 3

01665 Klipphausen

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