Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung und Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchung in Sachsen
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung
Maßnahmen der Sekundärprävention zur Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren sind arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, die rechtlich vom Arbeitgeber zu veranlassen oder anzubieten sind. Bestimmte besonders gefährdende Tätigkeiten oder Belastungen am Arbeitsplatz in Sachsen, die
vom Gesetzgeber in den Anlagen zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbmedVV) aufgelistet sind, erfordern eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung vor Aufnahme bzw. regelmäßige Nachuntersuchungen während der Tätigkeit (Pflichtuntersuchung). Sieht die ArbMedVV für bestimmte Tätigkeiten eine Pflichtuntersuchung vor, wird die Teilnahme ein faktisches Muss, da die Ablehnung einer Pflichtuntersuchung eine Beschäftigungsaufnahme oder Weiterbeschäftigung mit der entsprechenden Tätigkeit verbietet. Denn die Durchführung der Pflichtuntersuchung und das arbeitsmedizinische Untersuchungsergebnis sind für den AG die Grundlagen für die Beschäftigung des AN an dem Arbeitsplatz mit der besonders gefährdenden Tätigkeit. Der Verordnungsgeber hat darüber hinaus die AG verpflichtet, bei bestimmten Gefährdungen, die in der Anlage zur ArbMedVV aufgelistet sind, den Beschäftigten arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen anzubieten (Angebotsuntersuchung). Der Beschäftigte kann in diesem Fall ohne Konsequenzen für sein Arbeitsverhältnis frei darüber entscheiden, ob er dieses Angebot wahrnimmt. Die Untersuchung auf Wunsch des AN, die Wunschuntersuchung, findet auf Betreiben des Beschäftigten statt, sofern ein Zusammenhang zwischen seiner Tätigkeit und einem Gesundheitsschaden möglich ist. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen als Angebotsuntersuchungen oder Untersuchungen auf Wunsch des Beschäftigten dienen ausschließlich der Beratung des Beschäftigten.
Quelle: DGUV / Leitfaden für Betriebsärzte zur arbeitsmedizinischen Untersuchungen
 
Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchung
Vor Begründung eines Arbeitsverhältnisses oder im laufenden Beschäftigungsverhältnis können medizinische Untersuchungen stattfinden. Die Notwendigkeit für eine Untersuchung kann sich aus staatlichem Recht, z.B. Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) ableiten, dessen Titel bereits auf den arbeitsmedizinischen Charakter der Untersuchung hinweist. Weitere Grundlagen sind Infektionsschutzgesetz (IfSG), Seemannsgesetz (SeemannsG), Röntgenverordnung (RöV), Strahlenschutzverordnung (StrSchutzV), Fahrerlaubnisverordnung (FeV) oder das berechtigte Interesse des AG, der feststellen möchte, ob Bewerber oder Beschäftigte den Arbeitsplatzanforderungen gerecht werden, z.B. zivilrechtliche Fürsorgepflicht des AG, Schutz vor  unbrauchbarer Arbeitsleistung, Minimierung der Betriebsgefahr bzw. Gefahr für Dritte. Grundlage für diese Untersuchungsanlässe sind individuell oder kollektivvertragliche Regelungen, z.B. Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag.
Der AG hat das Recht, gesundheitliche Anforderungsprofile für seine Arbeitsplätze aufzustellen und zu prüfen, ob Bewerber oder Beschäftigte diese Anforderungen erfüllen, z.B. körperliche Konstitution, Farbtüchtigkeit, psychomentale Fähigkeiten. Das medizinische Untersuchungsergebnis ist dann eine Grundlage für Personalentscheidungen des Unternehmers. Das Informationsbedürfnis des AG muss jedoch einer Verhältnismäßigkeitsprüfung standhalten, wobei die bereits im Grundgesetz verbrieften Rechte auf  körperliche und seelische Unversehrtheit zwingend zu berücksichtigen sind. Der Untersuchungsumfang und die Untersuchungsinhalte müssen sich aus dem Anforderungsprofil des jeweiligen Arbeitsplatzes ableiten lassen.
 
Weitere Informationen zur arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung in Sachsen
Gesundheitliche Risikofaktoren
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat acht Faktoren identifiziert, die sie als Risiken für unsere Gesundheit einstuft. Während des Erstgesprächs kann sich der Spezialist nach einem der folgenden Faktoren erkundigen:
- Rauchen
 
- Alkoholkonsum
 
- Fettleibigkeit
 
- Schlechte Ernährung.
 
- Bewegungsmangel.
 
- Hoher Cholesterinspiegel.
 
- Hoher Blutzuckerspiegel.
 
- Hoher Blutdruck.
 
Vorteile der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung – Arbeitgeber
- Weniger krankheitsbedingte Tage – Abwesenheiten.
 
- Erhöhte Mitarbeiterbindung, Engagement und Produktivität.
 
- Verbesserte Teamarbeit.
 
- Erhöhte Arbeitszufriedenheit.
 
Nutzen der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung – Mitarbeiter
- Reduzierte Gesundheitsrisiken.
 
- Verbesserte Leistung.
 
- Besseres Verständnis für die psychische Gesundheit.
 
- Zugang zu Informationen über physische und psychische Gesundheit.
 
- Hilft, bestehende Gesundheitsprobleme zu überwinden oder zu bewältigen.
 
- Frühzeitiges Aufspüren früherer, nicht erkannter Probleme.
 
- Beratung zum Lebensstil (Rauchen, Trinken, Gewichtsabnahme usw.), um den langfristigen Nutzen zu erhöhen.
 
Warum eine arbeitsmedizinische Untersuchung in Sachsen?
Je nach Unternehmen, Branche und Vorschriften dienen diese arbeitsmedizinischen Dienstleistungen verschiedenen Zwecken, u. a:
- Feststellung der Fähigkeit eines Bewerbers, die körperlichen Anforderungen einer Rolle zu erfüllen.
 
- Überwachung des Gesundheitszustands der Mitarbeiter in angemessenen Intervallen, wenn die Tätigkeit eine Exposition gegenüber Gesundheitsgefahren beinhaltet.
 
- Feststellung der Fähigkeit eines Mitarbeiters, nach längerer Abwesenheit an den Arbeitsplatz zurückzukehren.
 
- Erkennen der Bedingungen, unter denen Mitarbeiter mit gesundheitlichen Einschränkungen arbeiten können. Dazu gehören Krankheiten, Behinderungen und Verletzungen, unter denen sie weiterarbeiten können.
 
- Ermitteln der langfristigen Auswirkungen der Exposition gegenüber Gefahrstoffen.
 
Arten der betrieblichen Vorsorgeuntersuchung
Gesundheitsuntersuchungen für Mitarbeiter gibt es in verschiedenen Formen:
- Gesundheitsuntersuchungen vor der Einstellung: Sie wird neuen Mitarbeitern angeboten, um etwaige gesundheitliche Probleme zu identifizieren, die während der Arbeit Unterstützung benötigen.
 
- Gesundheitschecks: Es gibt allgemeine Gesundheitschecks, die den Mitarbeitern im Rahmen eines Mitarbeiterprogramms angeboten werden.
 
- Gesundheitsüberwachung: Regelmäßige Checks für bestehendes Personal. Sie kann gesetzlich vorgeschrieben sein, wegen einer Exposition gegenüber gefährlichen Stoffen bei der Arbeit.
 
Wie planen Sie für betriebsmedizinische Untersuchungen?
Die Planung ist für eine effektive arbeitsmedizinische Untersuchung in Sachsen unerlässlich.
Was zu untersuchen ist
Bei jeder arbeitsmedizinischen Vorsorge muss untersucht werden, wer, was, wo, wann und wie gesundheitlich beeinflusst werden kann. Achten Sie besonders auf Gegenstände, die aufgrund von Stress, Abnutzung, Stößen, Vibrationen, Hitze, Korrosion, chemischen Reaktionen oder Missbrauch zu unsicheren oder ungesunden Zuständen führen oder führen könnten. Beziehen Sie Bereiche ein, in denen nicht regelmäßig gearbeitet wird, wie z. B. Parkplätze, Ruhezonen, Bürolagerbereiche und Umkleideräume.
Arbeitsplatzelemente
Betrachten Sie bei einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung alle Elemente des Arbeitsplatzes – die Menschen, die Umgebung, die Ausrüstung und den Prozess. Zur Umgebung gehören Gefährdungen wie Lärm, Vibrationen, Beleuchtung, Temperatur und Belüftung. Die Ausrüstung umfasst Materialien, Werkzeuge und Geräte zur Herstellung eines Produkts oder einer Dienstleistung. Der Prozess beinhaltet, wie der Arbeiter mit den anderen Elementen in einer Reihe von Aufgaben oder Vorgängen interagiert.
Sie benötigen einen Arbeitsmediziner für eine betriebliche Vorsorge? Wir unterstützen Sie bei der Beauftragung und Durchführung einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung und einer Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchung in Sachsen. Jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren!