Datenschutz-Grundschulung

Datenschutzschulung in Sachsen für Sie und Ihre Mitarbeiter

Personen, die mit personenbezogenen Daten arbeiten, müssen über die neuen Regeln des Datenschutzes über eine Datenschutz-Schulung informiert und geschult werden. Dadurch sollen sie befähigt werden, bei ihrer Arbeit die Datenschutzvorschriften einzuhalten. Außerdem werden die Personen dabei auf mögliche Gefahren/ Risiken in ihrem Arbeitsbereich aufmerksam gemacht und anhand von aktuellen Beispielen von Datenschutzpannen/-verstöße regelmäßig sensibilisiert.
Im Übrigen sollten die Mitarbeiter in der Datenschutzschulung in Sachsen weiterhin auf das Datengeheimnis verpflichtet werden, auch wenn dies in der EU-DSGVO nicht mehr ausdrücklich geregelt ist.

Im Rahmen der Datenschutzschulungen hat der Datenschutzbeauftragte die ordnungsgemäße Durchführung zu überwachen. Dies gehört zu seinen Aufgaben gemäß Art. 39 Abs. 1 DSGVO. Die Datenschutzschulung und die Verpflichtung auf das Datengeheimnis sind beide als Teil der organisatorischen Maßnahmen anzusehen, die dem Schutz der personenbezogenen Daten dienen und denen jeder Verantwortliche unterliegt.

Datenschutz am Arbeitsplatz – weitere Informationen!

Auch wenn Sie vielleicht nicht oft darüber nachdenken, kann der Datenschutz am Arbeitsplatz eine größere Rolle in Ihrem täglichen Leben spielen, als Ihnen bewusst ist. Denken Sie an all die Junk-Mails, die Sie erhalten. Diese Werbetreibenden haben irgendwoher Ihre Kontaktinformationen erhalten.

Beim Datenschutz am Arbeitsplatz geht es vor allem darum, ein Mitspracherecht darüber zu bekommen, wer oder was Ihre persönlichen Informationen einsehen darf. Dazu gehören Ihre Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder andere persönliche Informationen. Diese Privatsphäre sollte sich darauf beziehen, wer die Informationen sieht, wer die Informationen verkauft und was er damit machen kann.

Sie sollten als Unternehmen sicherzustellen, dass die Daten Ihrer Kunden privat bleiben. Es ist nicht nur eine ethische Frage, sondern kann in vielen Fällen auch eine rechtliche sein. Die Gewährleistung der Sicherheit von Kundendaten schützt Kunden, Mitarbeiter und das Unternehmen.

Was genau sind personenbezogene Daten?

Welche Arten von Daten sollten also geschützt werden? Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine lebende Person beziehen. Diese Daten können zur Identifizierung einer Person verwendet werden, wie z. B. Name, Telefonnummer, Adresse, Bankverbindung oder auch die Krankengeschichte.

Was genau sind empfindliche Daten?

Eine weitere Form von Daten, die geschützt werden müssen, sind die so genannten „sensiblen Daten“. Dies sind Informationen, die sich speziell auf eine Person beziehen, wie z. B. ihre Rasse oder ethnische Herkunft. Andere Arten von sensiblen Daten umfassen die sexuelle Orientierung, religiöse Überzeugungen, politische Meinungen, biometrische Daten und Gewerkschaftsmitgliedschaften.

Schutz der Daten von Mitarbeitern

Arbeitgeber sammeln eine Vielzahl von Informationen über ihre Mitarbeiter und diese Daten müssen genauso streng geschützt werden wie die Daten von Kunden. Die Mitarbeiter des Unternehmens haben ein Recht darauf zu erfahren, ob sie fair behandelt werden oder nicht.

Das Unternehmen muss vollkommen transparent sein und die Mitarbeiter müssen genau sehen können, wie ihre Daten gespeichert und verwendet werden. Unternehmen sollten in der Lage sein, ein paar einfache Fragen über die gespeicherten Daten zu beantworten.

  • Wo werden die Informationen gespeichert?
  • Warum werden sie gespeichert?
  • Wie wurden sie ursprünglich beschafft?
  • Warum wurden sie ursprünglich beschafft?
  • Wie lange bleiben sie in der Speichereinrichtung?
  • Wie sicher sind die Daten? Sind sie verschlüsselt?
  • Wie zugänglich sind die Daten?
  • Werden die Daten verkauft oder an Dritte weitergegeben?

Als Unternehmen sollten Sie nur Daten sammeln, die Sie unbedingt benötigen. Genau wie Ihre Kunden sollten auch Ihre Mitarbeiter darauf vertrauen können, dass die persönlichen Daten, die sie weitergegeben haben, geschützt sind und nicht an andere Unternehmen weitergegeben oder verkauft werden.

Schaffung einer Kultur des Datenschutzes am Arbeitsplatz

Es ist unwahrscheinlich, dass Sie jemals wissentlich Ihre eigenen persönlichen Daten preisgeben würden. Niemand würde ein Bild seiner Kontonummer in den sozialen Medien posten oder seine Sozialversicherungskarte auf einem Tisch an einem öffentlichen Ort liegen lassen. Sie kennen bereits die möglichen Konsequenzen.

Die Kultur in Ihrem Unternehmen sollte die gleiche sein. Mitarbeiter sollten das Zulassen eines Verstoßes gegen die privaten Daten des Kunden als ebenso schwerwiegende Konsequenz betrachten wie das Zulassen eines Verstoßes gegen ihre eigenen persönlichen Daten. Die Unternehmenskultur sollte darauf bestehen, dass Daten nur in angemessener Weise weitergegeben werden, dass alle Daten sicher gespeichert werden und dass Daten, die nicht mehr benötigt werden, ordnungsgemäß entsorgt werden.

Unsere DSGVO Schulung klärt alle offenen Fragen

Wir unterstützen Sie gern bei der Umsetzung Ihrer Datenschutzschulung in Sachsen. Dabei stellen wir Ihnen auf Wunsch Schulungsunterlagen mit Themen für alle Mitarbeiter oder für spezifische Mitarbeitergruppen (Personal-/ IT-Abteilungen, Führungskräfte, Betriebs-/ Personalräte) zur Verfügung. Natürlich führen wir diese Schulungen gern bei Ihnen vor Ort in Dresden, Leipzig oder anderswo in Sachsen durch. Sie haben auch die Möglichkeit unsere hauseigene Datenschutzschulung online durchzuführen. Ihre Mitarbeiter müssen dadurch nicht das Haus verlassen und können diese Schulung durchführen, wann immer Zeit dafür frei ist.

t+e engineering GmbH

Nauweg 3

01665 Klipphausen

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