Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung Sachsen: Die Grundlage für sicheres Handeln

Die Gefährdungsbeurteilung in Sachsen ist das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz. Sie ist die Grundlage für ein systematisches und erfolgreiches Sicherheits- und Gesundheitsmanagement und für alles damit verbundene Handeln im Unternehmen. Doch wann ist eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich?

Nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ sind alle Arbeitgeber – unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen bzw. durchzuführen. § 5 ArbSchG regelt die Pflicht des Arbeitgebers zur Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen und konkretisiert mögliche Gefahrenursachen und Gegenstände der Gefährdungsbeurteilung. § 6 verpflichtet Arbeitgeber, das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Arbeitsschutzmaßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung im Unternehmen in Sachsen zu dokumentieren. Doch wer erstellt die Gefährdungsbeurteilung?

Nach Arbeitsschutzgesetz eine Gefährdungsbeurteilung in Sachsen erstellen lassen

Wer erstellt die Gefährdungsbeurteilung in Sachsen? Der Arbeitgeber kann die Gefährdungsanalyse in Sachsen selbst erstellen und durchführen oder andere fachkundige Personen für die Gefährdungsbeurteilung nach DGUV und BGW, z. B. Sicherheitsingenieure, Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzte, damit beauftragen. Die Verantwortung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung in Sachsen und die Umsetzung der Ergebnisse verbleiben allerdings beim Arbeitgeber. Auch eine Software zur Gefährdungsbeurteilung kann eingesetzt werden.

Weitere Informationen zur Gefährdungsbeurteilung sowie Risikobewertung in Sachsen

Eine Gefährdungsbeurteilung in Sachsen ist der Prozess zur Bestimmung der potenziellen Auswirkungen, die sich aus der Unterbrechung von zeitkritischen oder kritischen Geschäftsprozessen ergeben. Es gibt zahlreiche Gefahren, die berücksichtigt werden müssen. Für jede Gefahr gibt es viele mögliche Szenarien, die sich je nach Zeitpunkt, Ausmaß und Ort der Gefahr entfalten können.

Es gibt viele „Vermögenswerte“, die durch Gefahren gefährdet sind. In erster Linie sollten Verletzungen von Menschen die erste Überlegung bei der Gefährdungsbeurteilung in Sachsen sein. Gefahrenszenarien, die erhebliche Verletzungen verursachen könnten, sollten hervorgehoben werden, um sicherzustellen, dass geeignete Notfallpläne vorhanden sind. Viele andere Sachwerte können gefährdet sein. Dazu gehören Gebäude, Informationstechnologie, Versorgungssysteme, Maschinen, Rohmaterialien und Fertigwaren.

Das Potenzial für Umweltauswirkungen sollte ebenfalls berücksichtigt werden. Berücksichtigen sollte man all die Auswirkungen, die einen Einfluss auf Ihre Beziehungen zu Kunden, der umliegenden Gemeinde und anderen Beteiligten haben könnte. Zudem berücksichtigt man jene Situationen, die dazu führen würden, dass Kunden das Vertrauen in das eigene Unternehmen und die Produkte oder Dienstleistungen verlieren.

Bei der Gefährdungsbeurteilung in Sachsen sucht man nach Schwachstellen, die eine Anlage anfälliger für Schäden durch eine Gefahr machen würden. Zu den Schwachstellen gehören Mängel in der Gebäudekonstruktion, den Prozesssystemen, der Sicherheit, den Schutzsystemen und den Programmen zur Schadensverhütung. Sie tragen zur Schwere des Schadens bei, wenn ein Vorfall eintritt. Beispielsweise könnte ein Gebäude ohne Sprinkleranlage bis auf die Grundmauern niederbrennen, während ein Gebäude mit einer ordnungsgemäß konzipierten, installierten und gewarteten Sprinkleranlage nur begrenzte Brandschäden erleiden würde. Dafür ist eine Gefährdungsbeurteilung im Brandschutz notwenig.

Die Auswirkungen von Gefahren können durch Investitionen in die Schadensbegrenzung reduziert werden. Wenn ein Potenzial für erhebliche Auswirkungen besteht, sollte die Entwicklung einer Strategie zur Schadensbegrenzung durch eine Gefährdungsbeurteilung in Sachsen hohe Priorität haben.

Mögliche Risiken am Arbeitsplatz

Naturgefahren

  • Meteorologisch – Überschwemmung, Dammbruch, schweres Gewitter (Wind, Regen, Blitz, Hagel), Tornado, Sturm,Hurrikane und tropische Stürme, Wintersturm (Schnee/Eis)
  • Geologisch – Erdbeben, Tsunami, Erdrutsch, Erdsenkung/Sinkloch, Vulkan
  • Biologisch – Pandemische Krankheiten, lebensmittelbedingte Krankheiten

Vom Menschen verursachte Gefahren

  • Unfälle – Arbeitsunfälle, Einklemmung/Rettung (Maschinen, Wasser, beengte Räume, hohe Winkel), Transportunfälle (Kraftfahrzeug, Eisenbahn, Wasser, Luft, Pipeline), Strukturversagen/Einsturz, mechanischer Zusammenbruch
  • Vorsätzliche Handlungen – Arbeitsstreik, Demonstrationen, Unruhen (Aufruhr), Bombendrohung, verlorene/getrennte Person, Kindesentführung, Entführung/Erpressung, Geiselnahme, Gewalt am Arbeitsplatz, Raubüberfall, Scharfschützenangriff, Terrorismus (chemisch, biologisch, radiologisch, nuklear, Sprengstoff), Brandstiftung, Cyber-/Informationstechnologie (Malware-Angriff, Hacking, Betrug, Denial of Service usw.)

Technologische Gefährdungen

  • Informationstechnologie – Verlust der Konnektivität, Hardware-Ausfall, verlorene/beschädigte Daten, Ausfall von Anwendungen
  • Ausfall von Versorgungseinrichtungen – Kommunikation, Strom, Wasser, Gas, Dampf, Heizung/Lüftung/Klimaanlage, Verschmutzungskontrollsystem, Abwassersystem
  • Feuer/Explosion – Feuer (Gebäude, Wildnis), Explosion (Chemie-, Gas- oder Prozessausfall)
  • Gefahrstoffe – Austritt/Freigabe von Gefahrstoffen, radiologischer Unfall, Gefahrstoffzwischenfall außerhalb des Standorts, Transportunfälle, Zwischenfall im Kernkraftwerk, Erdgasleck Versorgung
    Unterbrechung der Versorgungskette – Ausfall eines Lieferanten, Unterbrechung des Transports

5 Schritte zur effektiven Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung sowie Maßnahmen für Gesundheit und Sicherheit in Sachsen

Wie beschrieben sind Arbeitgeber und Selbstständige gesetzlich verpflichtet, eine Beurteilung der Gesundheits- und Sicherheitsrisiken vorzunehmen, die an ihrem Arbeitsplatz vorhanden sein können. Gefährdungsbeurteilungen sollten durchgeführt werden, bevor mit der Arbeitsaufgabe fortgefahren wird. Im Folgenden finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung bzw. eine Checkliste zur Gefährdungsbeurteilung für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Sachsen:

Identifizieren Sie die Gefahr

Gehen Sie um den Arbeitsplatz herum und beurteilen Sie Aktivitäten, Prozesse oder Substanzen, die eine mögliche Ursache für Verletzungen sein könnten. Gefährdungen können in 4 verschiedene Typen eingeteilt werden, diese sind:

  • Physisch (z. B. Heben, Ausrutschen und Stolpern, Lärm, Staub, Maschinen usw.)
  • Psychisch (z. B. übermäßige Arbeitsbelastung, lange Arbeitszeiten, Mobbing usw.)
  • Chemisch (z. B. Asbest, Reinigungsflüssigkeiten, Aerosole usw.)
  • Biologisch (z. B. Infektionskrankheiten, Tuberkulose, Hepatitis usw.)

Bestimmen Sie, wer davon betroffen ist und wie

Sobald die Gefährdungen durch eine Fachkraft für eine Gefährdungsbeurteilung identifiziert sind, ermittelt man genau, welche Personen im Unternehmen gefährdet sind. Überprüfen Sie den Arbeitsablauf, den Standort und die Situation der Mitarbeiter. Ein weiterer Punkt, den es zu berücksichtigen gilt, ist die Gesundheit und Sicherheit der Öffentlichkeit. Dies bezieht sich auf Personen, die nicht in der Organisation arbeiten, aber potenziellen Gefahren durch den Geschäftsbetrieb ausgesetzt sind. Auf Baustellen zum Beispiel besteht für Passanten die Gefahr von Verletzungen durch Trümmer, chemische Substanzen usw.

Bewerten Sie die Risiken und ergreifen Sie Korrekturmaßnahmen

Der Arbeitgeber muss nun die Risiken analysieren, um die zu ergreifenden Korrekturmaßnahmen zu bestimmen. Zwei wichtige Fragen, die bei der Bewertung der Risiken und der Formulierung von Korrekturmaßnahmen zu stellen sind, lauten:

  • Wie schlimm wäre die schwerste Verletzung, wenn eine Person der Gefahr ausgesetzt wird?
  • Wie wahrscheinlich ist es, dass die Person verletzt wird, wenn sie der Gefahr ausgesetzt wird?

Verwenden Sie Formulare oder eine Checkliste zur Gefährdungsbeurteilung für eine bessere Dokumentation

Gefährdungsbeurteilungen in Sachsen sollten dokumentiert werden, um als Nachweis zu dienen, dass sie durchgeführt wurden. Sie dienen auch als Grundlage für eine spätere Überprüfung der Arbeitspraktiken. Der Bericht sollte Einzelheiten zu den festgestellten Gefahren und den ergriffenen Abhilfe-Maßnahmen enthalten.

Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung und Aktualisierung

Gefährdungsbeurteilungen sollten regelmäßig überprüft werden, um festzustellen, ob die getroffenen Kontrollmaßnahmen wirksam sind oder aktualisiert werden müssen. Sie sollten jedes Mal überprüft werden, wenn in einem Unternehmen Änderungen vorgenommen werden, die die Wahrscheinlichkeit des Auftretens neuer Gefährdungen erhöhen können.

Die t+e engineering GmbH unterstützt Sie bei der fachkundigen Erstellung sowie Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Unternehmen in Sachsen.

t+e engineering GmbH

Nauweg 3

01665 Klipphausen

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